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Dissoziative Amnesie

Die Dissoziative Amnesie ist gekennzeichnet durch die Unfähigkeit, sich an wichtige persönliche Informationen zu erinnern. Klinisch handelt es sich meist um eine oder mehrere rückblickend berichtete Lücken in der Erinnerung an bestimmte Aspekte der persönlichen Lebensgeschichte, die eine Zeitspanne von Minuten bis zu Jahren umfassen können.

Es handelt sich um eine reversible Gedächtnisstörung, bei der Erinnerungen an persönliche (meist hochgradig belastende oder traumatische) Erfahrungen nicht in eine verbale Form gebracht werden können bzw. nicht vollständig im Bewusstsein gehalten werden können. Es sind sowohl Spontanremissionen als auch chronische Verläufe möglich.



DSM-IV-Diagnosekriterien Dissoziative Amnesie (300.12 / F 44.0)

  1. Das vorherrschende Störungsbild zeigt sich in einer oder mehreren Episoden, in denen eine Unfähigkeit besteht, sich an wichtige persönliche Informationen zu erinnern, die zumeist traumatischer oder belastender Natur sind; diese ist zu umfassend, um durch gewöhnliche Vergesslichkeit erklärt zu werden.

  2. Die Störung tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Dissoziativen Identitätsstörung, Dissoziativen Fugue, Posttraumatischen Belastungsstörung oder Somatisierungsstörung auf und geht nicht zurück auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder eines neurologischen oder anderen medizinischen Krankheitsfaktors (z.B. eine Amnestische Störung aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas).

  3. Die Symptome verursachen in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen.
   
 
 
 
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